Kosten

Grundsätzlich hat jede Frau Anspruch auf Hebammenleistung während der Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Ich rechne bei gesetzlich versicherten Frauen alle Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab. Sollte ich Leistungen erbringen, die nicht durch die gesetzliche Kasse bezahlt werden, sage ich euch vorher Bescheid.

Grundsätzlich gilt: Vorsorge und Hilfe bei Beschwerden werden komplett übernommen, Wochenbettbesuche in den ersten 10 Tagen täglich und danach bis zum Ende der 12. Lebenswoche 16 weitere Besuche. Bei einem Mehrbedarf kann der Gynäkologe ein Rezept ausstellen.

Privat versicherten Frauen empfehle ich, sich im Vorfeld zu erkundigen, welcher Betreuungsumfang durch die jeweilige private Krankenversicherung erstattet wird. Ich rechne auf Grundlage der aktuellen Kassen- Vergütungsvereinbarung und der Privatgebührenordnung Berlin bzw. Brandenburg ab. Meine Rechnung geht, wie alle Arztrechnungen, dir zu und du reichst die Rechnung bei der privaten Krankenkasse zur Rückerstattung ein.